Open-Access-Angebote sollen Nutzer*innen möglichst unabhängig von Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch barrierearme Webangebote und Formate. Sowohl die Website einer Zeitschrift oder Publikationsreihe als auch Ausgabeformate wie PDFs und eBooks sollten entlang von Richtlinien barrierefreier Gestaltung entwickelt werden.
Zeitschriftenmacher*innen, die die Produktion der Ausgabeformate (PDF, HTML, ePub) selbst übernehmen, sollten das Thema Barrierefreiheit in ihrem Workflow berücksichtigen.
Werkzeuge für Accessibility für PDFs und im Web
Im Kontext des elektronischen Publizierens ist besonders wichtig, dass alle Inhalte auch von Screenreadern richtig erfasst werden können. Screenreader werden von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt. Sie lesen Bildschirminhalte vor. Damit dies gut gelingt, müssen u.a. die unterschiedlichen Elemente eines Texte (z.B. Überschriften, Absätze, Tabellen) für die Software erkennbar sein, es muss eine sinnvolle Lesereihenfolge festgelegt und Abbildungen mit Alternativtexten beschrieben werden.
Bei der Erstellung von PDFs ist das Werkzeug „Barrierefreiheit” hilfreich, das in Adobe Acrobate integriert ist. Es überprüft die Barrierefreiheit von PDFs und gibt Hinweise zur Behebung von Fehlern.
Gängige Webbrowser lassen sich durch spezielle Accessibility Tools erweitern, mit denen die Zugänglichkeit von Websites überprüft werden kann. Probleme, wie etwa die fehlende Beschreibung von Abbildungen, können dann behoben werden.
Zeitschriften, die multimediale Inhalte wie Tonaufnahmen oder Videos einbinden, sollten darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen. So können Videosequenzen mit Tonspur sowohl eine Beschreibung des Inhaltes beinhalten als auch untertitelt werden.
Standards und gesetzliche Grundlagen
Der zentrale Orientierungspunkt für barrierearme Gestaltung von Webangeboten und Ausgabeformaten sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese sind bereits in die Webstandards eingeflossen, die Webdesigner*innen und -entwickler*innen nutzen.
Im öffentlichen Sektor gilt zudem eine neue EU-Richtlinie über den barrierearmen Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen. Sie sieht vor, dass Anbieter*innen eine Barrierefreiheits-Erklärung publizieren und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer*innen anbieten. Informationen zur Rechtslage und Fristen finden sich auf der Website BIK-fuer-alle.de.