Autor*innen haben grundsätzlich die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Werke von anderen genutzt werden können. In der Praxis treffen Autor*innen die Entscheidung dafür, ob ein Werk restriktiven oder freien Bedingungen unterliegt, entlang des Angebotes auf dem Publikationsmarkt. Open Access setzt dabei Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, möglichst offene Modelle zu wählen.
Im Open-Access-Publizieren ist es üblich, mit freien Lizenzmodellen zu arbeiten. Dadurch erklären Urheber*innen, unter welcher freien Lizenz sie Inhalte zur Verfügung stellen.
Freie Lizenzen mit Creative Commons
Die Lizenzmodelle von Creative Commons sind besonders verbreitet. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die seit 2001 freie Standardlizenzen zur Verfügung stellt. Die Creative-Commons-Lizenzen werden von Expert*innen entwickelt, übersetzt und zum Teil an nationale Rechtslagen angepasst.
Es gibt insgesamt sechs Creative-Commons-Lizenzen sowie CC0, d.h. die Aufhebung des Urheber*innenrechtschutzes für ein Werk. Die Optionen unterscheiden sich nach dem Grad der Offenheit. Sie legen fest, ob der Name der Urheber*in genannt werden muss, ob das Werk kommerziell genutzt, bearbeitet und unter welcher Bedingung es genutzt werden kann.
Nur zwei der Creative-Commons-Lizenzen entsprechen den Grundprinzipien von Open Access, denn nur sie ermöglichen eine Weiternutzung ohne Einschränkungen. Die Creative-Commons-Organisation spricht in diesem Zusammenhang auch von Free-Culture-Lizenzen
Die Lizenz Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) erlaubt es, das Werk zu verbreiten, zu verändern und ohne Einschränkung zu nutzen. Die einzige Bedingung ist, dass die Urheber*innen des Originals genannt werden.
Die Lizenz Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0) erfordert zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen, dass auf dem Werk basierende neue Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden. Alle neuen Werke, die auf Ihrem aufbauen, werden unter derselben Lizenz stehen, also auch kommerziell nutzbar sein. Dies ist die Lizenz, die auch von der Wikipedia eingesetzt wird.
Ungeeignete Lizenzmodelle: CC BY-ND und CC BY-NC
Die Lizenzmodelle CC BY-ND sowie CC BY-NC sind im Open-Access-Kontext nicht geeignet. ND steht für „No Derivates” und schließt u.a. die Weiternutzung von Auszügen sowie Übersetzungen aus.
NC steht für „non-commercial use only”: Die Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen. Diese Lizenz finden viele Wissenschaftler*innen zunächst ansprechend, wollen sie doch ausschließen, dass ihre Werke kommerziell verwertet werden. Kommerzielle Verwertung beschränkt sich jedoch nicht auf den Verkauf von Werken, sondern schließt auch viele andere Fälle ein. Beispiele sind wissenschaftliche Suchmaschinen, die zwar kostenfrei genutzt werden können, aber von privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben werden, oder die Nutzung von wissenschaftlichen Texten in der Lehre im Kontext privater Hochschulen. Die NC-Lizenz schließt also viele Nutzungsweisen aus, die von den Urheber*innen durchaus erwünscht sind. Da darüber hinaus auch die Open-Access-Definition explizit keine Einschränkung hinsichtlich der kommerziellen Nutzung vorsieht, ist die NC-Lizenz mit Open Access nicht kompatibel.
Autor*innen können Zeitschriften darauf ansprechen, dass CC BY-ND und CC BY-NC nicht den Open-Access-Kriterien entsprechen und auf eine Lizenz bestehen, die die „echten” Open-Access-Bedingungen erfüllt.