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Selbstarchivierung

Selbstarchivierung bedeutet, eigene Veröffentlichungen nachträglich über das Internet frei zugänglich zu machen. Viele Wissenschaftler*innen nutzen dazu private oder institutionelle Homepages oder Soziale Netwerke. Diese Lösungen sind aber mit Nachteilen verbunden: Texte sind nicht dauerhaft verfügbar oder nur für Mitglieder der Plattformen zugänglich.

Was Repositorien leisten

Die beste Lösung für die Selbstarchivierung sind deshalb Repositorien. Sie kümmern sich nicht nur um die Pflege der Metadaten, sondern sorgen auch für die Langzeitarchivierung der Beiträge. Jede Veröffentlichung erhält eine digitale ID bzw. Namen (z.B. eine DOI oder eine URN). Auf diese Weise sind ihre Angebote in Suchmaschinen und Bibliothekskataloge eingebunden und deshalb besonders gut auffindbar bzw. dauerhaft zitierbar.

Es gibt fachspezifische und institutionelle Repositorien. Institutionelle Repositorien decken einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen ab oder stehen für einen Verbund mehrerer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Fachspezifische Repositorien sammeln nach fachlichen Gesichtspunkten. Dadurch können sie auf die spezifischen Anforderungen einzelner Disziplinen und Communities reagieren.

Für die Geschlechterforschung steht das Repositorium GenderOpen zur Verfügung. Viele Zeitschriften und Verlage haben bereits Kooperationsvereinbarungen mit GenderOpen abgeschlossen, auf deren Grundlage die Artikel mit Zustimmung der Autor*innen auch in der Verlagsversion frei veröffentlicht werden können.

Werke können ohne Weiteres in verschiedenen Repositorien abgelegt sowie zusätzlich auf Homepages und Sozialen Netzwerken verlinkt werden.

Das Recht auf Zweitveröffentlichung

Im Rahmen des Zweitveröffentlichungsrechtes ermöglichen manche Verlage die Veröffentlichung der Verlagsversion („Publisher’s Version” oder „Version of Record”). Andere bestehen darauf, dass nur die Autor*innenversion (auch „akzeptierte Manuskriptversion” genannt, ohne Verlagspaginierung und -layout) frei zugänglich archiviert werden darf.

Die Self-Archiving Policies vieler Verlage lassen sich auch bei SHERPA/RoMEO einsehen. Betreiber*innen von Repositorien und Dokumentenserver sind Expert*innen für das Zweitveröffentlichungsrecht und können entsprechend informieren. Das Fachrepositorium für die Geschlechterforschung GenderOpen hat hierzu umfangreiche FAQs veröffentlicht.

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