Open-Access-Publikationen müssen bestimmten Anforderungen genügen, die aus den wichtigen Open-Access-Erklärungen (vgl. z.B. die Berliner Erklärung zu offenem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen von 2003) hervorgehen. Neben der freien Zugänglichkeit ist die Nachnutzbarkeit ein wichtiges Definitionsmerkmal.
Open Access ermöglicht es, ein Werk auf „jede denkbare legale Weise” (Budapester Erklärung) zu nutzen. Das bedeutet beispielsweise, dass Autor*innen Dritten das Recht einräumen, Open-Access-Werke in andere Kontexte einzubinden. Sie können so beispielsweise im Rahmen eines E-Learning-Angebotes genutzt oder Teil einer Textsammlung werden. Sie dürfen übersetzt oder als Audiobook vertont werden. Und sie können an verschiedenen Orten gespeichert werden. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass sie langfristig zur Verfügung stehen.
Möglich wird dies, weil die Nutzungsrechte bei Open Access nicht mehr exklusiv an die Verlage übertragen werden. Autor*innen bringen ihre Bereitschaft zur freien Nachnutzbarkeit durch die Wahl geeigneter Lizenzen zum Ausdruck. Sie erklären öffentlich, dass ihr Werk ein (relativ) freier Inhalt ist.